Seit 1.4.2024 ist Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren legal. Gleichwohl soll diese Maßnahme nicht als Aufforderung zum Konsum verstanden werden, sondern der Bundesgesetzgeber erhofft sich durch die Regularien zu den ab 1.7.2024 erlaubten Anbauvereinigungen, dass sich möglichst viele der derzeit 4,5 Millionen Cannabis-Konsumierenden das Cannabis über diese Strukturen und nicht mehr wie bisher über den Schwarzmarkt besorgen.

Unter www.cannabispraevention.de hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) alle wichtigen Informationen rund um das Gesetz und Cannabis zusammengestellt und auch separate Webseiten für Eltern, Lehrkräfte und Jugendliche erarbeitet.

Bezüglich des nun für Erwachsene erlaubten Konsums sind folgende Vorschriften zu beachten:

- 25 Gramm (Trockenmasse) Besitz im öffentlichen Raum erlaubt

- 50 Gramm (Trockenmasse) Besitz in der Wohnung erlaubt

- Konsumverbot generell in Gegenwart Minderjähriger

- Konsumverbot in 100-m-Sichtweite von Kitas, Spielplätzen, Schulen, Sportstätten und Jugendclubs

- Konsumverbot 7-20 Uhr in Fußgängerzonen

- Konsumverbot in und um Anbauvereinigungen herum

- Anbauclubs dürfen Hanf an Erwachsene von 18-21 Jahren nur mit maximal 10% THC-Gehalt abgeben

- 2 Jahre Gefängnis bei Abgabe an Kinder und Jugendliche

Verstärkte Cannabisprävention ist aktuell wichtiger denn je. Gemeinsam mit dem Sozialministerium von Mecklenburg-Vorpommern wollen wir in den nächsten Monaten verschiedene Maßnahmen realisieren, um über das Gesetz und deren Vorgaben, aber auch über die Risiken des Konsums insbesondere für die Altersgruppe der unter 25jährigen aufzuklären. Das Wachstum des Gehirns endet tatsächlich erst in ungefähr diesem Alter, sodass das im Cannabis enthaltene THC insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen irreparablen Schaden anrichten kann.