Adresse: Am Schlosspark 8
19417 Hasenwinkel
Telefon:038482 229942
Fax:038482 229945
E-Mail:info@der-anfang-ist-gemacht.com
Webseite:www.der-anfang-ist-gemacht.com
Schwerpunkte:Alkohol (Alk), Drogen (Dro), Essstörungen (Ess), Medikamente (Med)
Träger:Kamlage/Kopmann Hasenwinkel GbR
Besonderheiten:

Das Angebot des „Wohnen mit Assistenzleistungen“ der Kamlage & Kopmann GmbH gilt für abhängigkeits- und/oder seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohte Menschen im Bereich des Landkreises Nordwestmecklenburg, sowie der angrenzenden Landkreise und der Städte Wismar und Schwerin.

Das „Wohnen mit Assistenzleistungen“ ist zu verstehen als ein am Bedarf des Klienten orientiertes und verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot, dass sich auf Hilfestellungen im Bereich der Wiedereingliederung bezieht und der sozialen Rehabilitation dient. Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen der §§53ff SGB XII. 

Zielgruppe

Durch unsere Einrichtung wird folgender Personenkreis betreut und gefördert:

Volljährige Frauen und Männer mit Beeinträchtigungen, die Folge von seelischen und psychischen Erkrankungen sind und zum teil mit Abhängigkeitserkrankungen einhergehen, und daher der Betreuung durch eine ambiulante Betreuung im eigenen Wohnraum im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII bedürfen. Häufig sind diese Beeinträchtigungen auch bedingt durch eine geistige Beeinträchtigung.

Die Notwendigkeit der ambulanten Betreuung durch die Einrichtung ergibt sich bei dem o. g. Personenkreis in der Regel aus

  • Einschränkungen der alltagspraktischen Fähigkeiten bzw. Selbstversorgungskompetenz
  • Problemen bei der Beschaffung und dem Erhalt einer Wohnung
  • sozialer Isolation
  • einer Abhängigkeitserkrankung oder Verhalten von Missbrauch
  • gesundheitlicher Gefährdung durch Nichtinanspruchnahme medizinischer Leistungen

Ausschlusskriterien

Als nicht geeignet für eine Betreuungsarbeit im konzipierten Setting erscheinen Personen

  • mit fortgeschrittenen hirnorganischen Abbauprozessen mit fehlender Absprachefähigkeit
  • mit massiver Gewaltproblematik (auch gegenüber den Mitarbeitern des ABW)
  • mit deutlicher Selbst- und Fremdgefährdung
  • mit schweren geistigen und psychischen Störungen, die einer stationären Behandlung und Unterbringung bedürfen oder eine intensive Pflege und medizinische Betreuung voraussetzen
zurück