Bundesweit sind Städte und Gemeinden aufgerufen, bis zum 15. Januar 2020 Maßnahmen und Konzepte zum Thema „Wirkungsvolle Suchtprävention vor Ort“ einzureichen. Durchgeführt wird der Wettbewerb von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig, und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und des GKV-Spitzenverbandes.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig: „Der kommunale Wettbewerb ist mehr als ein Wettbewerb: Er zeichnet die besten und innovativsten Konzepte im Bereich der Suchtprävention aus und ist eine tolle Würdigung der Arbeit vor Ort - diese ist unbezahlbar! Darüber hinaus bietet er eine großartige Möglichkeit, an guten Beispielen zu lernen, sich besser zu vernetzen und das Thema Sucht als Gemeinschaftsaufgabe aller anzuerkennen. Ich wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Erfolg und danke herzlich für das kommunale Engagement - bitte weiter so!“

Mit dem Wettbewerb werden wirkungsvolle Maßnahmen und Projekte in allen Bereichen der kommunalen Suchtprävention gesucht und ausgezeichnet. Dazu gehören suchtübergreifende Prävention, substanzspezifische Prävention zu Themen wie Alkohol, Tabak, Medikamente, Cannabis, synthetische Drogen oder die Prävention substanzungebundener Süchte, beispielsweise des pathologischen Glücksspiels oder exzessiver Computerspiel- und Internetnutzung. Erfolgreiche Konzepte der Suchtprävention sollen bundesweit bekannt gemacht werden, damit andere Städte, Gemeinden oder Kreise sie ebenfalls nutzen können.

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, betont: „Das Thema ‚Wirkungsvolle Suchtprävention vor Ort‘ richtet den Blick auf die Erfolge und Ergebnisse, die in der Arbeit der kommunalen Suchtprävention in den letzten Jahren erreicht werden konnten, um zu zeigen, wie zielführend und nachhaltig das kommunale Engagement ist. Ich freue mich auf viele kreative und nachahmenswerte Maßnahmen aus den Kommunen. So kann aus einer einzelnen lokalen Idee ein gemeinsames und wirkungsvolles Netzwerk entstehen. Genau das ist das Ziel des Wettbewerbs.“

Die Gewinner-Beiträge werden mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro prämiert. Der GKV-Spitzenverband lobt im Rahmen dieses Wettbewerbes zusätzlich einen Sonderpreis aus, der mit 20.000 Euro dotiert ist.

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, erklärt: „Mit unserem Sonderpreis wollen wir innovative Angebote der Kommunen für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien prämieren. Damit bietet sich die Chance, dass eine Sucht nicht von Generation zu Generation weitergegeben wird. Durch die Zusammenarbeit von Kommunen mit Krankenkassen können Strukturen entstehen, die Suchtprävention im öffentlichen Raum verankern. Unser Beitrag zum Bundeswettbewerb ist daher Teil eines umfangreichen Förderprogramms, mit dem kommunale Projekte zur Gesundheitsförderung für sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen unterstützt werden.“

Zum Wettbewerb eingeladen sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter wie Wohlfahrtsverbände, Betriebe oder private Initiativen können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Wirkungsvoll können Maßnahmen und Projekte sein, die

  • bereits in der Konzeptphase festlegen, welche Wirkungen erreicht und mit welchen Indikatoren diese überprüft werden sollen,
  • ein Qualitätsmanagement installiert haben,
  • mittel- bis langfristig angelegt sind und nachhaltige Strukturen aufgebaut haben,
  • suchtspezifische Themen mit der Stärkung von Selbstwirksamkeit und der Förderung von Lebenskompetenzen verknüpfen,
  • einen Fokus auf Kinder und Jugendliche legen, damit sie bereits frühzeitig lernen, Probleme ohne Suchtmittel zu bewältigen,
  • gezielt suchtbelastete Familien ansprechen, um das „Weitergeben“ von Suchterkrankungen in die nächste Generation zu vermeiden,
  • adäquate Zugangswege zur Zielgruppe nutzen,
  • einen Transfer in andere Kommunen leisten.

Für die Teilnahme sollte mindestens eine der Bedingungen erfüllt sein. Anmeldeunterlagen stehen unter www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung.

Die Beiträge können bis zum 15. Januar 2020 eingereicht werden. Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt. Der Wettbewerb findet seinen Abschluss mit einer Preisverleihung im Juni 2020 in Berlin.