- 25 Gramm Besitz im öffentlichen Raum erlaubt
- 50 Gramm Besitz in der Wohnung erlaubt
- Konsumverbot generell in Gegenwart Minderjähriger
- Konsumverbot in 100-m-Sichtweite von Kitas, Spielplätzen, Schulen, Sportstätten und Jugendclubs
- Konsumverbot 7-20 Uhr in Fußgängerzonen
- Konsumverbot in und um Anbauvereinigungen herum
- Anbauclubs dürfen Hanf an Erwachsene von 18-21 Jahren nur mit maximal 10% THC-Gehalt abgeben
- 2 Jahre Gefängnis bei Abgabe an Kinder und Jugendliche
- Anbauclubs ab 01.07.24 möglich, zuständige Erlaubnisbehörde in MV noch nicht per Landesverordnung festgelegt
Unter www.cannabispraevention.de findet Ihr alle wichtigen Infos rund um die Teillegalisierung. Insbesondere die Altersgruppe der 18 - 25jährigen darf jetzt zwar kiffen, aber sollte es möglichst vermeiden, da das Gehirn erst dann ausgereift und akzeptabel widerstandsfähig ist.