Zum bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht am 30. September 2026 fordern die Landeskoordinierungsstellen unter dem Motto „Suchtmittel Glücksspiel – Massive Werbung, wenig Schutz!“, Glücksspielwerbung muss eingeschränkt werden.
Glücksspiel wird häufig als harmloser Freizeitspaß dargestellt. Die Risiken von Verschuldung, Kontrollverlust und Suchterkrankungen treten dagegen in den Hintergrund. Werbung trägt maßgeblich dazu bei, Glücksspiel zu normalisieren und als alltäglichen Bestandteil des Lebens erscheinen zu lassen.
Glücksspielwerbung verfolgt ein klares Ziel: Sie soll Menschen zur Teilnahme am Glücksspiel motivieren und neue Zielgruppen erschließen. Dabei setzt moderne Werbung gezielt auf emotionale Botschaften, Gewinnversprechen sowie die Verknüpfung mit Sport, Unterhaltung und Gemeinschaft. Hinzu kommen personalisierte und zielgruppespezifische Werbeformen, die individuell auf Nutzer*innen zugeschnitten sind.
Die Möglichkeit, Glücksspielangebote zu bewerben, steht aus suchtfachlicher Perspektive im Widerspruch zu Zielen des Spieler-, Jugend- und Gesundheitsschutzes. Während für andere gesundheitsschädliche Produkte und Suchtmittel längst weitreichende Werbebeschränkungen gelten, bleibt Glücksspielwerbung in vielen Bereichen weiterhin erlaubt.
Ein aufschlussreicher Indikator für die Intensität von Glücksspielwerbung sind die Abfragen im bundesweiten Sperrsystem OASIS. Bevor Glücksspielanbieter personalisierte Werbung oder individuelle Glücksspielangebote versenden dürfen, müssen Sie prüfen, ob die Adressat*innen gesperrt sind. Die Zahl dieser Abfragen zeigt, in welchem Umfang Glücksspielanbieter werben: Im Jahr 2025 wurden monatlich rund 400 Mio. Abfragen für Werbung, Boni und Rabatte durchgeführt. Solche Abfragen machen damit über 80% aller Abfragen aus.[1]
Insgesamt hat die Glücksspielbranche in Deutschland im Jahr 2025 mehr als 620 Millionen Euro[2] für Werbung ausgegeben. Sie gehört damit zu den zehn Branchen mit den größten Werbebudgets.
Aus diesem Grund fordern die Landeskoordinierungsstellen:
- Glücksspielwerbung und Sponsoring für Angebote mit erhöhtem Suchtpotenzial müssen deutlich stärker begrenzt werden.
- Im Sportbereich braucht es ein Sponsoringverbot für Glücksspielanbieter sowie ein Verbot von Dachmarkenwerbung bei Sportveranstaltungen, etwa auf Trikots, Banden oder LED-Systemen.
- Werbung in sozialen Medien sollte auf rein sachliche, nicht anreizende Informationen beschränkt werden.
- Werbung mit Boni, Freiwetten, Cashback-Systemen oder vergleichbaren finanziellen Anreizen muss unzulässig sein.
- Die bestehende Werbesperrzeit sollte auf 6 bis 23 Uhr ausgeweitet und auf alle Glücksspielformen mit erhöhtem Suchtpotenzial angewendet werden.
Der bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht macht jährlich auf die Folgen problematischen Glücksspiels aufmerksam. Glücksspielsucht ist eine anerkannte Suchterkrankung, die gravierende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, die finanzielle Situation und das soziale Umfeld der Betroffenen haben kann.
Beratung und Hilfe
Menschen mit Glücksspielproblemen sowie Angehörige finden Unterstützung bei den regionalen Suchtberatungsstellen und über bundesweite Hilfeangebote. Der erste Schritt in die Beratung ist vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym.
In Mecklenburg-Vorpommern finden Ratsuchende in den kommunalen Suchtberatungsstellen oder online unter suchtberatung.digital professionelle Hilfe.
Weitere Informationen zum Thema von Glücksspiel finden Sie in unserer Broschüre:
Voll verzockt – Wenn aus Spiel ernst wird oder auf unserer Webseite glückspielsucht-mv,de

