Mit dem vom Bundestag am 6. Juni 2024 beschlossenen und vom Bundesrat am 5. Juli 2024 gebilligten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Straßenverkehr eingeführt. Wer also vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr fährt, riskiert künftig in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße. Außerdem gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße. Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Alkohol und Cannabis gerecht zu werden, gilt für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Das Gesetz wurde am 21. August 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Regelungen traten am 22. August 2024 in Kraft.

Damit werden die wissenschaftlichen Empfehlungen der interdisziplinären und unabhängigen Expertenarbeitsgruppe im Straßenverkehr von März 2024 umgesetzt. Das Konsumcannabisgesetz, das am 01. April 2024 in Kraft getreten ist, sah in §44 vor, dass eine vom BMDV eingesetzte unabhängige Expertengruppe den Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut vorschlägt, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist.

Denn bislang gab es keinen gesetzlichen THC-Grenzwert im Straßenverkehrsgesetz (StVG), sondern einen von der Rechtsprechung zugrunde gelegten analytischen Nachweisgrenzwert von 1 ng/mlTHC im Blutserum. Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum in §24a StVG handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwerts ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.

Mit den Gesetzesänderungen werden nun Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen und insbesondere auch unter Berücksichtigung der besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein maßgeblicher Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit geleistet.

Bereits mit der Legalisierung des Konsums von Cannabis am 1. April 2024 hat das Bundesverkehrsministerium unter dem Dach der Partnerallianz #mehrAchtung Initiative die Kampagne „don’t drive high“ gestartet, mit der die klare Botschaft an die Verkehrsteilnehmenden gesendet wird, Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme zu trennen (www.dontdrivehigh.de).